- 1918 - 1285. Mai 24. In Gregorow. 9 Kal. Jun. p. Honor. IV. a. 1. Jacob, Erzbischof von Gnesen, exkommunicirt Herzog Heinrich IV., weil derselbe die Besitzungen seiner Kirche vielfach beschädigt, vornehmlich die Zehnten im Rudaer (später Wieluner) Gebiete an sich gerissen, ferner die Besitzungen des Herzogs Lesthco von Krakau und seiner Ritter geplündert und verbrannt, noch dazu grade zu einer Zeit, wo derselbe sich zu einem Kreuzzuge anschickte, auch eine grosse Summe Geldes, welche für das heilige Land bestimmt die Predigermönche in Breslau als Resultat ihrer Kreuzpredigten aufbewahrten, geraubt, und der Mahnungen zur Leistung entsprechender Genugthuung nicht geachtet hat, und publicirt hier die Sentenz, indem er sich gleichzeitig bereit erklärt, binnen Monatsfrist dem Herzoge, wenn selbiger es verlange, Abschrift der Sentenz zu gewähren. Aus den Acta Thome bei Stenzel. Bisthumsurk. 167. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |